FAQ

FAQs

Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Welche Therapieformen werden in der Praxis angewandt?

    Ich biete Ihnen als Diplom-Psychologin und Psychotherapeutin mit kognitiv-verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt Hilfe in verschiedenen Problembereichen und Lebenssituationen an. Ich arbeite hierbei nicht nur mit „klassischen“ Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie, sondern auch mit anderen nachweislich wirksamen Therapieverfahren, wie etwa Achtsamkeit, Imaginationsverfahren, Schematherapie und Acceptance-Commitment-Therapie.

    Die Therapie kann als Einzeltherapie oder Gruppentherapie erfolgen. Dabei ist Gruppentherapie nach der aktuellen Studienlage das wirksamere Verfahren. Auch sind die Wartezeiten auf einen Gruppentherapieplatz deutlich kürzer als für Einzeltherapie.

  • Welchen Schwerpunkt hat die Praxis?

    Als Psychologin mit kognitiv-verhaltenstherapeutischer Ausbildung biete ich Ihnen meine Hilfe bei vielen verschiedenen Problembereichen an. Hierzu zählen z.B. Angststörungen, Essstörungen, Depressionen und Belastungsstörungen.


    Darüber hinaus habe ich verschiedene Spezialisierungen. So habe ich mich durch Fortbildungen und therapeutische Erfahrungen insbesondere auf die Bereiche Traumatherapie und Schmerztherapie spezialisiert. Zudem biete ich meine Hilfe an bei der psychotherapeutischen Begleitung/Behandlung von Personen mit Gender Dysphorie bzw. Menschen, die aufgrund von Transsexualität therapeutische Unterstützung (z.B. bei Fragen zur Identitätsfindung, Entscheidung über geschlechtsangleichende Schritte, Outing im sozialen Umfeld etc.) benötigen. Ich kooperiere hierbei mit Beratungsstellen wie "Queer Leben" und behandelt regelmäßig Patienten/Patientinnen, die entsprechende Unterstützung benötigen. Auch die Erstellung von Gutachten ist auf Anfrage möglich.


  • Wie bekomme ich ein Erstgespräch?

    Zur Abklärung der Möglichkeit eines Erstgesprächs und ggf. Terminvereinbarung können Sie uns per Email eine Nachricht hinterlassen. Gerne können Sie auch eine Rückrufnummer angeben und eine Zeit, in der Sie gut erreichbar sind, dann rufen wir zurück. Bitte beachten Sie, dass ein Erstgespräch erforderlich ist, um einen Platz auf der Warteliste zu bekommen.

  • Warum gibt es nicht immer Erstgesprächstermine?

    Da es nur eine begrenzte Anzahl Therapieplätze gibt, werden Erstgesprächstermine immer nur dann angeboten, wenn auch in absehbarer Zeit ein Therapieplatz zur Verfügung gestellt werden kann. 


    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Beantragung der Kostenübernahme noch einen gewissen Vorlauf benötigt.

  • Was passiert im Erstgespräch?

    In vielen Studien hat sich gezeigt, dass der Erfolg einer Psychotherapie sehr wesentlich vom "Zusammenpassen" von Patient*in und Therapeut*in abhängt. Das Erstgespräch bietet Ihnen und mir die Möglichkeit, jeweils einen Eindruck voneinander zu bekommen und ein Gefühl, ob die "Chemie stimmt". Auch bietet es eine erste Orientierung, ob Ihre Zielsetzungen und Erwartungen an eine Behandlung zu der von mir angebotenen Therapieform, Qualifikation usw. passen. Aufgrund der großen Relevanz der „Passung“ von Patient*in und Therapeut*in ist ein Erstgespräch erforderlich, um einen Platz auf der Warteliste zu bekommen.

  • Welche Kosten entstehen mir durch das Erstgespräch?

    Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung und als Mitglied der BahnBKK werden die Kosten für ein Erstgespräch in aller Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.

    Leider werden die Kosten für ein Erstgespräch in einer privaten Praxis nicht von den anderen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wollen Sie z.B. über das Kostenerstattungsverfahren die Behandlung finanzieren, so sind die Kosten des Erstgesprächs leider noch nicht abgedeckt und müssten von Ihnen privat übernommen werden. Die Höhe der Kosten bemisst sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 


    Da ich auch Menschen mit einem niedrigen Einkommen die Möglichkeit geben will, das Erstgespräch in Anspruch zu nehmen, habe ich die Kosten entsprechend der finanziellen Möglichkeiten der/des Therapiesuchenden gestaffelt:

    • Falls Sie ALG 2, Grundsicherung oder aktuell ein ähnlich geringes Einkommen erhalten (< 1000 € netto), ist das Erstgespräch für Sie kostenfrei.
    • Liegt Ihr Einkommen unter 1500 € netto wird nur der einfache Satz nach GOP, d.h. 43,72 € für das Erstgespräch berechnet.
    • Ab einem Einkommen von 1500 € netto betragen die Kosten für das Erstgespräch 122,40 € (2,8-facher Satz nach GOP) 

    Mit der Vereinbarung eines Erstgespräches stimmen Sie diesen Bedingungen zu und erhalten eine Rechnung dann ggf. in der Sitzung bzw. nach der Sitzung per Post. 

  • Ich bin auf der Warteliste – was nun?

    Sollten Sie sich nach dem Erstgespräch für eine Psychotherapie in meiner Praxis entscheiden, jedoch kein Therapieplatz direkt frei sein, so haben Sie die Möglichkeit, einen Platz auf meiner Warteliste einzunehmen. Um die Warteliste aktuell zu halten ist es sehr wichtig, dass Sie uns einmal im Monat eine kurze Rückmeldung geben, dass Sie weiterhin Interesse an dem Therapieplatz haben.

     

    Dies ist ganz unkompliziert auch ohne Anschreiben per Mail über info@psychotherapie-sarahweber.de möglich (z.B. „Therapieinteresse weiterhin aktuell“). Sie können auch telefonisch eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen unter 030 4091 8877.


    Sollte ich zwei Monate in Folge keine Rückmeldung von Ihnen bekommen, so gehe ich davon aus, dass Sie bereits einen Therapieplatz gefunden haben oder kein Interesse mehr besteht. 

    Auf diese Weise möchte ich sicher gehen, dass ich anderen Menschen, die auf der Suche nach einem Therapieplatz sind, eine möglichst realistische Einschätzung über unsere Wartezeiten geben kann und es hilft mir, die Abläufe in der Praxis zu planen.


  • Wie lange muss ich auf einen Therapieplatz warten?

    Die voraussichtliche Wartezeit hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel:


    Wie viele Personen warten bereits auf einen Behandlungsplatz? Wie flexibel können Sie regelmäßige Termine wahrnehmen? Wird eine laufende Behandlung vorzeitig beendet? Fällt ein/e Patient/in wegen Umzug oder Krankheit langfristig aus? Haben Personen auf der Warteliste bereits einen anderen Behandlungsplatz gefunden oder keine Zeit zum freigewordenen Termin? Dann kann es mitunter recht schnell gehen!

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen oft keine absolut verbindliche Wartezeit nennen kann.

    Aktuelle Informationen zur voraussichtlichen Wartezeit können Sie im Erstgespräch, per Mail oder während der telefonischen Sprechstunde erfragen. Hierbei handelt es sich jedoch immer nur um grobe Einschätzungen.


  • Werden die Kosten der Psychotherapie von meiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

    Da es sich bei meiner psychotherapeutischen Praxis um eine Privatpraxis handelt zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung regulär nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Therapie über das sog. "Kostenerstattungsverfahren" zu finanzieren. Alle hierfür benötigten Unterlagen und Informationen zum Vorgehen erhalten Sie hier. Fragen dazu lassen sich in der telefonischen Sprechstunde und durch mich im Erstgespräch klären. Informationen der Psychotherapeutenkammer zur Kostenerstattung finden Sie hier: https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/09/bptk_patientenbroschuere_wegezurpsychotherapie_web-09-2019.pdf.


    Eine andere Option ist es, die Krankenkasse zu wechseln: So garantiert die BahnBKK als einzige gesetzliche Krankenversicherung standardmäßig Psychotherapie in Privatpraxen Ein Wechsel der Krankenkasse steht Ihnen als Patient*in frei und ist  in der Regel unkomplizierter möglich als das Kostenerstattungsverfahren. Mehr Informationen zu einem Wechsel erhalten Sie unter https://www.bahn-bkk.de/a-z/cont/6354.


  • Wie hoch ist die Chance, dass meine Therapie im Kostenerstattungsverfahren von der Krankenkasse übernommen wird?

    Obwohl es keine Garantien dafür gibt und jeder Fall individuell entschieden wird, habe ich zahlreiche Kostenzusagen von verschiedenen Krankenkassen erhalten. 95% der von mir beantragten Therapien im Kostenerstattungsverfahren wurde in den letzten Jahren bewilligt.

  • Welche Krankenkassen bewilligen Therapien im Kostenerstattungsverfahren?

    Bislang wurden 95% meiner Anträge auf Kostenerstattung bewilligt, auch bei großen Krankenkassen wie der Techniker, AOK oder DAK. Kleinere Krankenkassen sind oft aufgeschlossener gegenüber der Bewilligung von Therapie im Kostenerstattungsverfahren. Aber auch viele größere Krankenkassen (z.B. DAK, Techniker, AOK) haben in meiner Praxis bereits Therapien bewilligt. Häufig lohnt es sich, einen Versuch zu starten. Gerne unterstützen wir Sie in diesem Prozess!

  • Wer entscheidet ob Therapie im Kostenerstattungsverfahren bewilligt wird?

    Da die Entscheidung über die Indikation und Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung eine akkurate ärztlich-therapeutische Einschätzung erfordert, sende ich Ihre Unterlagen sowohl an den/die Sachbearbeiter*in der Krankenkasse als auch (in anonymisierter Form) ein weiteres Set der Unterlagen zur Weiterleitung an den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Sie haben ein Recht darauf, dass dieser Ihr Anliegen prüft. Wird meine Einschätzung eines zeitnahen Behandlungsbeginns bestätigt, ist Ihre Krankenkasse in der Pflicht, Ihnen zeitnah einen Therapieplatz zu verschaffen. Meist wird dann aufgrund des Mangels an verfügbaren Kassentherapieplätzen die Kostenerstattung bewilligt.

  • Kostenerstattungsverfahren – was ist das?

    Üblicherweise sind allein Psychotherapeut*innen, die einen Kassensitz haben (sog. „niedergelassene“ Therapeut*innen) in der Lage, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Leider finden viele Therapiesuchende jedoch keinen Therapieplatz in diesen begrenzt vorhandenen Therapiepraxen, da die Wartelisten lang sind und in absehbarer Zeit kein Therapieplatz frei wird. 

    Dieses „Systemversagen“ hat zur Folge, dass auch Privatpraxen unter bestimmten Bedingungen die Kosten, die für die Behandlung eines/r gesetzlich versicherten Patienten/in entstehen, erstattet bekommen. 

    Kann die gesetzliche Krankenkasse einem/r Versicherten keinen Behandlungsplatz in absehbarer Zeit (d.h. in maximal vier Wochen) und in zumutbarer Entfernung (max. 30 Min. Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln pro Strecke) bei „niedergelassenen“ TherapeutInnen vermitteln, so sichert die folgende Gesetzesgrundlage das Patientenrecht auf eine notwendige Behandlung:

    „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“ (§ 13 Abs. 3 SGB V)

    Zum Nachweis hierfür sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die Sie als Patient/in bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen. 

    Sie verkürzen die Wartezeit auf den Therapieplatz, wenn Sie bereits zum Erstgespräch einige Schritte in die Wege geleitet haben, um erfolgreich die Kostenerstattung zu beantragen. Bei diesem Prozess unterstützen wir Sie selbstverständlich! Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern und eine möglichst zeitnahe Behandlung zu ermöglichen, haben wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt. Diese finden Sie hier. (Link zum PDF-Dokument)


  • Was muss ich tun, um die Therapie im Kostenerstattungsverfahren durch meine gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren?

    Um die Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen sind folgende Schritte erforderlich:


    1. Schritt: Nachweis über die erfolglose Suche eines ambulanten Therapieplatzes

    Um nachzuweisen, dass Sie bereits eine große Anzahl von erfolglosen Therapiesuchen hinter sich haben, empfiehlt es sich, eine Tabelle hierüber anzufertigen. Achten Sie darauf, dass deutlich wird, dass Sie innerhalb der nächsten 3 Monate keinen Therapieplatz bekommen können (Wartezeit über 3 Monate, Absage, nächster möglicher Termin am … usw.). Gerne können Sie auch Absagen, die Sie per Mail erreicht haben, dieser Liste als Nachweis beifügen. Einen Vordruck hierfür finden Sie im hier. 

    Kassenzugelassene Therapeuten können Sie über die Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin finden

    (www.kvberlin.de). Gehen Sie auf den Reiter „Psychotherapeutensuche“, filtern Sie nach Fachgebiet „psychologischer Psychotherapeut“, nach Ihrem Stadtgebiet und dem Stichwort „Verhaltenstherapie“ und listen Sie alle erfolglosen Versuche im Protokoll auf. Achten Sie darauf, dass in der letzten Spalte deutlich wird, dass Sie innerhalb der nächsten 3 Monate keinen Therapieplatz bekommen können (Wartezeit über 3 Monate, Absage, nächster möglicher Termin am …, usw.)


    2. Schritt: Konsiliarbericht und Dringlichkeitsbescheinigung ausfüllen lassen

    Um die Dringlichkeit und Notwendigkeit Ihres Behandlungswunsches nachzuweisen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. 

    Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder Psychiater und nehmen Sie zu dem Termin den Brief an den behandelnden Arzt, den Konsiliarbericht und die Dringlichkeitsbescheinigung mit, die Sie im Anhang finden. Lassen Sie von Ihrem Arzt die beiden Formulare „Konsiliarbericht“ und „Dringlichkeitsbescheinigung“ ausfüllen (s. Anhang). Achten Sie darauf, dass beide Formularen mit Arztstempel, Datum und der Unterschrift des Arztes versehen sind.


    3. Schritt: Nachweis über den Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde:

    Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen den Nachweis, dass der/die Patient/in bereits eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem/r „niedergelassenen“ Behandler/in in Anspruch genommen hat. Das Gespräch soll sicherstellen, dass ein/e niedergelassene/r Psychotherapeut/in beurteilt hat, ob und welche Therapie erforderlich ist. Dies geschieht über ein Formular (das sog. „PTV 11“), das Sie von dem/der Therapeuten/in nach dem Sprechstunden-Termin erhalten. Haben Sie bereits ein entsprechendes Formular erhalten, so bringen Sie es am besten direkt zum Erstgespräch in meine Praxis mit. Wir können Sie ansonsten auch an eine Kollegin vermitteln, die Ihnen einen Sprechstunden Termin anbieten und das entsprechende Formular ausfüllen kann.


    Sebstverständlich unterstützen wir Sie beim Beantragungsprozess. Sie verkürzen die Wartezeit auf den Therapieplatz, wenn Sie bereits zum Erstgespräch einige Schritte in die Wege geleitet haben, um erfolgreich die Kostenerstattung zu beantragen und die Unterlagen bereits zum Erstgespräch mitbringen!


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